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Einführung des AGBF-Schutzziels

by Admin
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War in der Vergangenheit das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in fünf Risikoklassen (von Industriegelände über geschlossene Wohngebiete hin zu landwirtschaftlichen Flächen) eingeteilt, so wird nach Ergebnissen der letzten Strukturuntersuchung 2010 in Zukunft das Schutzziel nach AGBF auf den „kritischen Wohnungsbrand“ umgestellt.

Das Schutzziel ist eine Empfehlung der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, welche 1998 veröffentlicht wurde und sich inzwischen bundesweit etabliert und bewährt hat.

Die Zahl der Großbrände in Hamburg ist rückläufig, dank des verbesserten Brandschutz, weniger Industrieanlagen und dem zunehmenden Wohnungsbau. Es werden in Zukunft also nicht mehr besonders gefährdete Gebiete bei der Brandbekämpfung herausgehoben, sondern es sollen alle Teile der Hansestadt nach den gleichen Zeit- und Kräftevorgaben bedient werden. Für die Feuerwehr, die mehr als 6000 Brände im Jahr löscht, darunter viele Wohnungsbrände, ist dies einer von mehreren Gründen, ihre Einsatzziele grundlegend neu auszurichten.

Das neue Schutzziel sorgt kurz vor seiner Umsetzung für Unruhe in den Medien. In dem Strategiepapier, das auch Grundlage für die aktuelle Umstrukturierung ist, heißt es: Um die Vorgaben der AGBF erfüllen zu können, müsse die Hamburger Berufsfeuerwehr nicht nur deutlich mehr Personal einstellen, sondern auch sechs neue Wache errichten und weitere drei verschieben. Davon ist allerdings bislang keine Rede. Stattdessen sollen nun die Freiwilligen Feuerwehren stärker eingebunden werden, insbesondere am Stadtrand. Gerade dies könnte unter der Woche spannend werden, da viele der Ehrenamtlichen – vollkommen unerwartet – auch einem Beruf nachgehen und für den Einsatz in der Heimat nicht verfügbar sind.

Das AGBF-Schutzziel und der „kritische Wohnungsbrand“
Das Szenario beschreibt einen Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten Rettungswegen. Die kritische Grenze um Leben retten zu können, gibt die Feuerwehr im Schnitt mit acht Minuten an. Die ersten Einsatzkräfte (10 Feuerwehrleute) sollen in spätestens 8 Minuten nach der Alarmierung den Einsatzort erreichen. Weitere 6 Feuerwehrleute sollen spätestens nach 13 Minuten eintreffen.
Die Einführung des AGBF-Schutzziels wird am 3. Februar 2014 in die Praxis umgesetzt.

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